Otto Flaths Erbe - "für einen fairen Umgang mit Kunst+Kultur" in Bad Segeberg


Otto Flaths Erbe - "für einen fairen Umgang mit Kunst+Kultur" in Bad Segeberg
Das Problem
Lt Expertenmeinung gehört Otto Flath zu einem der bedeutendsten christlichen Bildhauer Norddeutschlands. Dennoch soll in Bad Segeberg das an die Stadt vererbte Anwesen von Otto Flath verkauft und seine Kunsthalle abgerissen werden. Seine Kunstwerke sollen ausgelagert oder verkauft werden. Dabei ist die Stadt lt Satzung der Flath-Stiftung (Ortsrecht) zum Betrieb und zur Pflege seines Nachlasses verpflichtet. Ziel der Petition ist daher,
1. Einhaltung von gültigem Ortsrecht,
2. Zeit für Alternativen,
3. Verkauf des Anwesens nur mit genehmigtem Konzept zum Erhalt des künstlerischen Erbes von Otto Flath.

481
Das Problem
Lt Expertenmeinung gehört Otto Flath zu einem der bedeutendsten christlichen Bildhauer Norddeutschlands. Dennoch soll in Bad Segeberg das an die Stadt vererbte Anwesen von Otto Flath verkauft und seine Kunsthalle abgerissen werden. Seine Kunstwerke sollen ausgelagert oder verkauft werden. Dabei ist die Stadt lt Satzung der Flath-Stiftung (Ortsrecht) zum Betrieb und zur Pflege seines Nachlasses verpflichtet. Ziel der Petition ist daher,
1. Einhaltung von gültigem Ortsrecht,
2. Zeit für Alternativen,
3. Verkauf des Anwesens nur mit genehmigtem Konzept zum Erhalt des künstlerischen Erbes von Otto Flath.

481
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 2. Januar 2014 erstellt